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Mehrere Staatsanwaltschaften in Hessen haben entschieden, keine förmlichen Verfahren gegen verschiedene Forschungseinrichtungen wegen
der Tötung sogenannter nicht verwendbarer Tiere
einzuleiten. Demnach sehen die Staatsanwaltschaften aus Gießen, Marburg, Wiesbaden und Frankfurt keinen Anfangsverdacht für weitere
Ermittlungen.

Nach Beschwerden von Tierversuchsgegner-Vereinen bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft,Frankfurt diese Einschätzung.