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Am 1. Februar 2024 veröffentlichte das BMEL einen Referentenentwurf mit dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes" zur Stärkung des Tierschutzes bei der Haltung und Nutzung von Tieren in Deutschland. Das Tierschutzgesetz bezieht sich auf das Wohlergehen von Wirbeltieren, die vom Menschen genutzt werden, einschließlich der Tiere in der biomedizinischen Grundlagenforschung. Dabei ist das Wohlergehen der Tiere nach den 3R-Prinzipien von größter Bedeutung. Hinsichtlich der Verbesserung und Sicherstellung des Tierschutzes die Novelle des Tierschutzgesetzes von der Forschungsgemeinschaft begrüßt wurde, jedoch löst die Ergänzung von weiteren uneindeutigen rechtlichen Formulierungen besonders in Paragraph 17 starke Kritik in der Wissenschaftsgemeinschaft aus.

Nach dem Änderungsvorschlag kann die Tötung von Wirbeltieren mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten oder länger bestraft werden, ohne dass eine Geldstrafe vorgesehen ist. Darüber hinaus kann auch bei fahrlässigem Verhalten eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden. Diese vorgeschlagenen Änderungen können aufgrund des unklaren Rechtsbegriffs des "vernünftigen Grundes", u.a. auch für die Forscher:innen das Risiko einer Inhaftierung mit sich bringen. Diese Novelle schwächt mit ihren Regelungen massiv den Wissenschaftsstandort Deutschland.

Als 3R-Kompetenznetzwerk NRW haben wir uns in Abstimmung mit der GV-SOLAS auch gegen die entsprechenden Änderungsvorschläge positioniert und in einer Stellungnahme Lösungsansätze dargestellt, die nicht nur den Tierschutz in allen Bereichen stärken, sondern auch die potentiellen Risiken für die Wissenschaftler:innen abmildern würden. Unsere Stellungnahme finden Sie hier: Stellungnahme des 3R-Kompetenznetzwerkes NRW zum Referentenentwurf der Änderung des Tierschutzgesetzes (Februar 2024)

Möchten Sie mehr über den aktuellen Referentenentwurf und seine möglichen Auswirkungen auf die biomedizinische Tierforschung in Deutschland erfahren? Am 19. März um 14.00 Uhr wird Prof. Klaus Gärditz, Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bonn, den Gesetzesentwurf in unserer Online-Sonderveranstaltung erläutern. Weitere Details und Einwahlinformationen finden Sie hier: Tierversuche als strafrechtliches Risiko: Anmerkungen anlässlich der Novelle zum Tierschutzgesetz