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2 ATF-Stunden (§§ 11,12 der ATF-Statuten) 2 Weiterbildungsstunden (gemäß §3 Abs. 2 TierSchVersV)

Modalität: Online

Von den Organisator:innen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Interessierte an "Just.Us+Tierschutz",

kaum etwas ist so kontrovers diskutiert und gleichzeitig notwendig für die Umsetzung des Tierschutzes in Deutschland wie das deutsche Tierschutzgesetz. Mit der geplanten Novellierung des deutschen TierSchG soll eine der umfangreichsten Reformen der letzten Jahrzehnte im deutschen Tierschutzrecht umgesetzt werden. Auch vor diesem Hintergrund werden vermehrt Fragen hinsichtlich des Umfangs und der Änderung einzelner Paragraphen, der Tierethik sowie der rechtlichen Auslegung und Umsetzung disktuiert.

Der menschliche Umgang mit Tieren ist charakteristisch widersprüchlich: Tiere werden einerseits verehrt und geliebt. Andererseits werden sie wie Wegwerfobjekte behandelt. So unterscheidet sich insbesondere die Realität des Nutztierwesens nach wie vor deutlich von dem, was man sich für die Tiere wünschen würde: Haltungs-, Transport- und Schlachtbedingungen, die an den natürlichen Interessen der Tiere, etwa ihrem Bewegungsdrang und Sozialverhalten, orientiert sind, sind ein weitestgehend uneingelöstes Versprechen. Von qual- und angstfreien Zuständen kann meist keine Rede sein. Der Vortrag „Zum Status Quo des deutschen Tierschutzgesetzes“ von Herrn Prof. Dr. Steffen Augsberg in der kommenden Just.Us+Tierschutz Vorlesung untersucht, inwieweit diese und andere Missstände auch auf ein Tierschutzrecht zurückzuführen sind, das in der Praxis kaum umsetzt, was es dem Wortlaut nach zu garantieren scheint. Er fragt nach Gründen für erkennbare Dysfunktionalitäten und beschreibt mögliche Reformoptionen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und darauf, Sie wieder mit regen Diskussionen bei "Just.Us+Tierschutz" begrüßen zu dürfen!"