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Die Veranstaltung findet auf Deutsch statt.
Die Teilnahme ist kostenfrei, aber eine Anmeldung ist erforderlich.
Öffentliche Veranstaltung
Organisiert vom BMFTR und Bundesnetzwerk 3R
Die Veranstaltung findet auf Deutsch statt.
Die Teilnahme ist kostenfrei, aber eine Anmeldung ist erforderlich.
Von den Veranstaltern:
"13. Ausgabe der digitalen Veranstaltungsreihe 3R-Insights aus dem Labor des Bundesnetzwerks 3R zum Thema
Alternative Forschungsmodelle in den Neurowissenschaften – Potenziale und Grenzen
Unsere Novemberausgabe wird sich mit den Chancen beschäftigen, die humane Modellsysteme und alternative Methoden für neurowissenschaftliche Forschung bieten. Expertinnen und Experten möchten Ihnen zeigen, welche Forschungsfragen sich mit neuronalen Modellen bearbeiten lassen, wo ihre wissenschaftlichen Grenzen liegen und wie sie zur Umsetzung des 3R-Prinzips beitragen können. Sie lernen spannende Neurosphärenmodelle kennen und erfahren, wie diese Modelle in der Neuro- und Entwicklungstoxikologie, pharmakologischen Wirkstofffindung und biomedizinischer Forschung den Einsatz von Versuchstieren reduzieren können. Gleichzeitig soll der Blick darauf gerichtet werden, bei welchen Fragestellungen Tiermodelle derzeit weiterhin eine wichtige Rolle spielen und wie sich unterschiedliche Methoden sinnvoll ergänzen lassen.
Erleben Sie praxisnahe Einblicke in die aktuelle Forschung und Entwicklung und kommen Sie mit unseren Referentinnen und Referenten ins Gespräch. Teilen Sie Ihre Fragen und Perspektiven im Rahmen einer Plenumsdiskussion und nutzen Sie die Gelegenheit, sich auch mit anderen Teilnehmenden auszutauschen.
Im Anschluss an das Programm bieten wir um 12 Uhr die Möglichkeit zum direkten Dialog mit den Vortragenden in Breakout-Räumen."
Weitere Informationen finden sie auf folgender Website:
Für die Teilnahme am Programm von 9 bis 12 Uhr erhalten Sie im Anschluss eine persönliche Teilnahmebestätigung.
Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungsreihe des Bundesnetzwerks 3R 3R-Insights aus dem Labor weder bei einer Tierärztekammer als Fortbildungsveranstaltung anerkannt, noch mit einer Behörde als Nachweis ausreichender Sachkunde im Sinne des § 3 Tierschutzgesetz abgestimmt ist. Eine Entscheidung über die Anerkennung als Fort- oder Weiterbildung im Bereich Tierschutz liegt im Ermessen der jeweiligen Stelle.